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Krankenversicherung, Medizinische Dienste und Ärzte

Krankenversicherung

Für Ihren gesamten Gastforschungsaufenthalt benötigen Sie und Ihre evtl. mitreisenden Familienangehörigen eine ausreichende Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und Unfällen in Deutschland abdecken sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland. Mögliche Behandlungen und entstehende Kosten bei Vorerkrankungen in Deutschland werden nicht von einer hier abgeschlossenen Krankenversicherung übernommen.

Sollten Sie zur Einreise ein Visum benötigen, werden Sie bei Visumsbeantragung bei der Deutschen Auslandsvertretung nach einer entsprechenden, ausreichenden Krankenversicherung gefragt.

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise/Einreise nach Deutschland, ob Ihre bestehende Krankenversicherung für den Zeitraum Ihres Gastforschungsaufenthaltes in Deutschland ausreichend ist. Sollten Sie keine ausreichende Krankenversicherung haben, wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung des Instituts (Frau Svenja Beljaars oder Frau Maren Plugge).

Die Max-Planck-Gesellschaft hat mit privaten Krankenversicherern Rahmenverträge geschlossen, die speziell auf die Bedürfnisse der Gastforscher/Stipendiaten zugeschnitten sind. Einige der Krankenversicherungen enthalten auch eine private Haftpflichtversicherung.

Sind Sie (und Ihre Familie) in ihrem EU-Heimatland freiwillig- oder pflichtversichert, können sie im EU-Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland erstatten lassen.

Bei Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen ist jedoch eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Diese darf nur versagt werden, wenn die gleiche oder eine für den Versicherten ebenso wirksame, dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Behandlung rechtzeitig in einem Krankenhaus im Heimatland durchgeführt werden kann.

Zur Erleichterung der Behandlung während Ihres Gastforschungsaufenthalts ist Ihre gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, Ihnen eine europäische Krankenversicherungskarte auszustellen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt aber nur eingeschränkt, und zwar:

  • nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland,
  • nur für notwendige medizinische Leistungen,
  • nicht für gezielte Reisen zur Behandlung ins Ausland und
  • nicht für Kosten eines Krankenrücktransports in die Heimat. Wir empfehlen, diese Kosten zusätzlich zu versichern.

 

Bei einem längeren Gastforschungsaufenthalt für die Dauer ab 6 Monaten, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck E 106 aus. Mit dem Vordruck E 106 können Sie sich und Ihre Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Über die deutsche Krankenkasse erhalten Sie dann alle Leistungen, wie sie einem deutschen Krankenkassenmitglied zustehen. Die deutsche Krankenkasse stellt ihre Kosten anschließend Ihrer heimischen Krankenkasse in Rechnung.

Medizinische Dienste und Ärzte

Adressen von Ärzten und Krankenhäusern finden Sie hier: Weisse-Liste.

 

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